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Einreise / Zollbestimmungen in die Schweiz

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Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Grenzkontrollen gibt es also noch.
Für die Einreise genügt für die meisten EU Staaten ein gültiger Personalausweis. Dazu zählen Deutsche und auch Österreicher.
Kinder benötigen einen Kinderausweis.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Bargeld: Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.
Tabak und Spirituosen:
Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren.
250 Gramm/Stück Zigaretten/Zigarren oder Pfeifentabak, 5 Liter alkoholische Getränke (bis zu 18% Vol.) und 1 Liter (über 18% Vol.).
weitere Informationen finden Sie unter
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04342/index.html?lang=de
Haustiere:
Ohne Bewilligung können eingeführt werden:
- Vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpfte Hunde/Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut mit gültigem Impfzeugnis. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.


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