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Reiserücktrittkostenversicherung

Detailinformation

Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale der angebotenen Versicherung ermöglichen. Deshalb handelt es sich notwendigerweise nicht um eine vollständige Information. Als Produkt wurde eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung gewählt.
Der Leistungsumfang dieser Versicherung beinhaltet den Ersatz der dem Veranstalter oder dem Vermieter geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung der Ferienwohnung oder des Wohnmobils - ohne Selbstbeteiligung.
Gründe für die Inanspruchnahme:
Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann, weil sie selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
Schwere Unfallverletzung
Unerwartet schwere Erkrankung
Tod
Impfungverträglichkeit
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen
Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
Risikopersonen sind:
Angehörige der versicherten Person, definiert als Ehepartner / eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager, Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige.
Haben mehr als 5 Personen eine gemeinsame Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgeährtin/e der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist bei Buchung spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Abschluß der Versicherung nur am Buchungstag, spätestens am nächsten Werktag möglich.