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Einreise / Zollbestimmungen in die Schweiz

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Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union. Grenzkontrollen gibt es also noch.
Für die Einreise genügt für die meisten EU Staaten ein gültiger Personalausweis. Dazu zählen Deutsche und auch Österreicher.
Kinder benötigen einen Kinderausweis oder müssen im Pass der Eltern eingetragen sein.
Bargeld: Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.
Tabak und Spirituosen:
Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak, 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.).
Haustiere:
Ohne Bewilligung können eingeführt werden:
- Vorschriftsgemäss gegen Tollwut geimpfte Hunde/Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut mit gültigem Impfzeugnis. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.


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